Geldeinzahlung
Seit dem 01.01.2010 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Statt dessen wurde das Sondergeld eingeführt.
Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen
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Sondergeld I
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- verwendbar für den Einkauf wie Hausgeld
- monatlich € 56,70 für erwachsene Straf- und Untersuchungshaftgefangene
- monatlich € 90,72 für Sicherungsverwahrte
- monatlich € 34,02 für junge Strafgefangene
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Sondergeld II
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- in angemessener Höhe und nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag der / des Gefangenen. Zweckgebunden für Maßnahmen der Eingliederung oder zur Pflege der sozialen Beziehungen.
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Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:
Empfänger: Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Kontonummer: 5000191
Blz.: 60450050
Kreditinstitut: Kreissparkasse Ludwigsburg
Für Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
IBAN: DE 33 6045 0050 0005 0001 91
Swift: SOLADES1LBG
Beim Verwendungszweck geben Sie bitte den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (Sondergeld I oder II) an. Einzahlungen ohne Zweckbindung werden als Eigengeld gut geschrieben.
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