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Geldeinzahlung

Seit dem 01.01.2010 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Statt dessen wurde das Sondergeld eingeführt.
Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen

Sondergeld I

  • verwendbar für den Einkauf wie Hausgeld
  • monatlich € 56,70 für erwachsene Straf- und Untersuchungshaftgefangene
  • monatlich € 90,72 für Sicherungsverwahrte
  • monatlich € 34,02 für junge Strafgefangene

Sondergeld II

  • in angemessener Höhe und nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag der / des Gefangenen. Zweckgebunden für Maßnahmen der Eingliederung oder zur Pflege der sozialen Beziehungen.

Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:

Empfänger:          Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Kontonummer:    5000191
Blz.:                        60450050
Kreditinstitut:        Kreissparkasse Ludwigsburg
Für Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
IBAN:                      DE 33 6045 0050 0005 0001 91
Swift:                      SOLADES1LBG

Beim Verwendungszweck geben Sie bitte den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (Sondergeld I oder II) an. Einzahlungen ohne Zweckbindung werden als Eigengeld gut geschrieben.