Zum Portal Justiz in Baden-Württemberg


Sie sind hier: Startseite / DIE VOLLZUGSEINRICHTUNG / Aufgaben
Aufgaben

Unsere Aufgabe besteht darin, stationär behandlungsbedürftige
kranke Gefangene zu behandeln.
Gemäß § 65 StVollzG kann ein kranker Gefangener in ein
Anstaltskrankenhaus verlegt werden.
Gemäß § 57 UVollzO ist ein Untersuchungsgefangener in ein
Anstaltskrankenhaus zu verlegen, wenn ihm im Falle einer
Erkrankung die erforderliche Behandlung in der Anstalt, in der
er sich befindet, nicht gewähleistet werden kann.